Selbst verhältnismäßig günstige Sitzlifte sind eine teure Anschaffung. So richtig teuer wird es dann mit einem Plattformlift – insbesondere dann, wenn das Modell in einem kurvigen Treppenhaus oder über mehrere Etagen verbaut werden soll. Gebrauchte oder gemietete Treppenlifte sind zwar im Einzelfall günstige Alternativen, doch aufgrund hoher Einmalzahlungen alles andere als ein Schnäppchen. So stellt sich die Frage: Welche Zuschüsse und Fördermittel kann man zur Finanzierung eines Treppenlifts beantragen? Wir klären auf!
Bei bestehendem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) ist die zuständige Pflegeversicherung der erste Ansprechpartner zur Finanzierung eines Treppenlifts. Gesetzliche und private Versicherer übernehmen bis zu 4.000 Euro / Person für sog. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben mehrere zuschussberechtigte Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss maximal 4-mal / für vier Personen gewährt werden (insgesamt 16.000 Euro).
Der Zuschuss wird einmalig gewährt und ist für alle barrierefreien Umbauten (z. B. ein barrierefreies Badezimmer) gedacht. Wurde das Budget bereits aufgebraucht und hat sich der Pflegebedarf nicht verändert, entfällt die Kostenbeteiligung. Bei einem veränderten Pflegebedarf kann der Zuschuss u.U. eines zweites Mal gewährt werden.
Die privaten Pflegekassen beteiligen sich im EINZELFALL auch direkt an den Treppenlift-Kosten. Entscheidend ist, welche Hilfsmittel im jeweiligen Hilfsmittelkatalog angegeben sind.
Mit dem Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)” bezuschusst auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Kosten für einen Treppenlift. Anträge können jedoch nur gestellt werden, wenn ausreichend Bundesmittel zur Verfügung stehen. Da dies derzeit nicht der Fall ist, ist eine Antragstellung momentan nicht möglich.
Falls der Pflegekassenzuschuss bereits für andere barrierefreie Umbauten genutzt wurde oder der verbleibende Anteil zu hoch ist, um ihn selber zu finanzieren, sollten Empfänger von ALG 2 oder Grundsicherung Kontakt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Grundsicherungsamt aufnehmen. Gegebenenfalls können die Kosten übernommen werden.
Einige Landesbanken vergeben zinsgünstige Darlehen zur Realisierung barrierefreier Umbaumaßnahmen. Sowohl Eigentümer / Vermieter als auch Mieter sind berechtigt, entsprechende Mittel bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Falls nur die Eigenfinanzierung des Treppenlifts als Option übrig bleibt, bieten auch andere Kreditinstitute spezielle Darlehen an.
Wer als Arbeitgeber einen Treppenlift für eine/n Mitarbeiter/in mit Behinderung (z.B. Rollstuhlfahrer/in) einbauen lässt, kann unter Umständen vom Integrationsamt unterstützt werden. In der Regel beträgt die Förderhöhe 80 Prozent der Gesamtkosten (Treppenlift inkl. Einbau etc.). Teilweise übernehmen die Integrationsämter die Kosten auch komplett.
Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung oder -übernahme ist, dass:
Falls ein Arbeitsunfall oder eine durch den Beruf verursachte Krankheit dazu führt, dass ein Treppenlift notwendig wird, ist die Berufsgenossenschaft für die Kostenübernahme in voller Höhe zuständig
Ganz egal, welche Zuschüsse und Fördermittel für einen Treppenlift Sie erhalten: Die verbleibenden Kosten können Sie, sofern eine ärztlich nachgewiesene Notwendigkeit für den Treppenlift besteht, steuerlich geltend machen. Ab Pflegegrad 4 entfällt die Nachweispflicht.
Die tatsächlichen Kosten nach Abzug aller Beteiligungen sind dazu im Feld “Außergewöhnliche Belastungen” der Einkommensteuererklärung einzutragen. Berücksichtigt werden die Kosten unter Anrechnung der zumutbaren Belastung.
Menschen mit Behinderung können einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser beträgt zwischen 310 und 1.420 Euro pro Jahr. Bei hilflosen und blinden Menschen berücksichtigt das Finanzamt ganze 3.700 Euro jährlich.
Wird der Treppenlift rein prophylaktisch , aber ohne bestehende Notwendigkeit eingebaut, können ausschließlich die Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden – nicht jedoch der eigentliche Treppenlift-Preis.
Eine weitere Möglichkeit, die finanzielle Belastung beim Treppenlift-Kauf zu senken, ist die Finanzierung (Ratenzahlung). Sowohl bei gebrauchten als auch bei neuwertigen Treppenliften besteht diese Möglichkeit. Fragen Sie am besten bei Ihrem Treppenlift-Händler nach, welche individuellen Finanzierungsangebote zur Verfügung stehen. Bei temporären Mobilitätseinschränkungen nach einem Unfall / einer Operation sind Miet-Treppenlifte günstige Alternativen zu neuen oder gebrauchten Modellen.
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