Ratgeber
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Treppenlift Voraussetzungen: worauf Sie beim Einbau achten müssen

Meist ist der Einbau eines Treppenlift in Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern kein Problem. Trotzdem ist es wichtig, sich vorab über die Voraussetzung für den Treppenlift-Einbau zu informieren. Konkrete Fragen von Verbrauchern zur Machbarkeit lauten:

Wie breit muss die Treppe sein?
Darf ich einen Treppenlift im Mietshaus einbauen?
Wie viele Jahre gewährt der Händler / Hersteller Garantie?
Beschädigt der Treppenlift die Bausubstanz der Treppe?
Lässt sich ein Treppenlift an jeder Treppenform installieren?
Was mache ich, wenn der Treppenlift zu viel Platz wegnimmt?
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Die Treppenform

Die Treppenbreite ist die wohl wichtigste Voraussetzung, die es beim Treppenlift-Einbau zu beachten gilt. Unterschieden werden muss zwischen den Anforderungen an die Mindestlaufbreite der Treppe im Eigenheim und der im Mehrfamilienhaus. Letztere sind in den Landesbauordnungen (LBO) sowie in der DIN 18065 definiert.

Auf einen Blick:

Gebäude

Mindestlaufbreite notwendige Treppe

Mindestlaufbreite zusätzliche Treppe

Haus mit maximal zwei Wohneinheiten

70 cm

50 cm

Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder über 400 m² Wohnfläche

80 cm

50 cm

Kennzahlen:

Mindestlaufbreite von 80 – 100 cm gefordert

In öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten fordert die Bauaufsicht eine Mindestlaufbreite von 80 bis 100 cm. Die Mindestlaufbreite ist die tatsächlich nutzbare Breite der Treppe und nicht mit der Treppenlaufbreite (Gesamtbreite) zu verwechseln.

Nur 50 cm Mindestlaufbreite bei zusätzlicher Treppe

Die notwendige Treppe in Mehrfamilienhäusern dient den Bewohnern als Fluchtweg. Im Brandfall darf ein Treppenlift also nicht den Weg versperren. Dementsprechend sind die Vorschriften strenger als bei einer zusätzlichen Treppe. Hier müssen lediglich 50 cm Mindestlaufbreite eingehalten werden.

Wichtig zu wissen:

Besitzer von Eigentumswohnungen brauchen das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft, um einen Treppenlift einbauen zu lassen. Falls die Mehrheit der Stimmberechtigten auf der Eigentümerversammlung NICHT zustimmt, kann der Anspruch auf den Treppenlift (unter bestimmten Voraussetzungen) vor Gericht eingeklagt werden.

Die Befestigung

Im besten Fall beschädigt der Treppenlift nicht die Bausubstanz der Treppe. Hier geht es vor allem um den Werterhalt, falls der Treppenlift zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgebaut werden soll. Monteure nutzen deshalb unterschiedliche Befestigungsarten für verschiedene Treppen. Während bei Kragarmtreppen oft mit einer Klemmbefestigung gearbeitet wird, kommen bei mehreren Etagen im Mehrfamilienhaus in der Regel durchgehende Stützen im Treppenauge zum Einsatz. Ob es sich beim Baumaterial der Treppe um Beton, Stein / Marmor / Granit, Holz oder Stahl handelt, ist mehr oder weniger unerheblich.

Quelle: Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Treppenlift im Mehrfamilienhaus

Falls eine Mietpartei aus medizinisch nachweisbaren Gründen einen Treppenlift benötigt (und der Einbau realisierbar ist), können Vermieter / Eigentümer den Einbau NICHT untersagen. Gemäß § 554a Abs. 1 BGB haben Mieter einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung. Die Kosten für Anschaffung und Montage müssen von den Mietern jedoch selbst getragen werden.

Lesen Sie auch: Treppenlift im Mehrfamilienhaus

Tipp: Platzsparendes Modell wählen

Im Durchschnitt ist ein zusammengeklappter Treppenlift 30 bis 35 cm breit. Achten Sie also beim Treppenlift-Kauf darauf, dass Ihr Wunschtreppenlift über einen klappbaren Sitz bzw. eine einklappbare Plattform verfügt. Meist funktioniert das Versetzen des Lifts in die Parkposition auf Knopfdruck.

Falls ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer aus Platzmangel nicht realisierbar ist, sollten Sie über einen Hängelift als Alternative nachdenken. Statt auf den Stufen oder an der Wand, werden die Führungsschienen platzsparend an der Decke montiert. Bei geringen Höhenunterschieden und im Außenbereich sind Hublifte eine begehrte Variante des Rollstuhllifts.

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    Ich habe den Datenschutz gelesen und verstanden.

    *lt. Informationen des Bundesministerium für Gesundheit vom 01. März 2017 ist für einen Haushalt, in dem mindestens vier Personen mit Pflegegrad wohnen, der vierfache Zuschuss von je 4.000€ möglich. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 16.000€ pro Haushalt und Treppenlift.

    Über den Autor:

    Sebastian Starnberger - Autor des Beitrages: Treppenlift Voraussetzungen: worauf Sie beim Einbau achten müssen
    Sebastian Starnberger
    ist zuständig für den redaktionellen Gesundheitsbereich und Experte für barrierefreies Wohnen. Weiterhin interessiert er sich für Pflegehilfsmittel
    Bildnachweis: AdobeStock (584947702)
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