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Treppenlift in Mehrfamilienhaus: Was ist zu beachten?

Vor dem Einbau eines Treppenlifts müssen diverse Dinge abgeklärt und überprüft werden. Von der Treppenbreite über die Materialien für den Lift bis hin zu Rechten von Mietern und Eigentümern: Einen Treppenlift einbauen zu lassen, ist ein komplexes Unterfangen. Gut, wenn es hierfür Hilfen gibt. Die Checkliste zur Machbarkeit für Ihren Treppenlift hilft Ihnen, an alle Voraussetzungen zu denken, bevor es zu Problemen kommt.
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Recht auf barrierefreien Zugang zur Wohnung

Aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ergibt sich der Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung. Falls der Treppenlift medizinisch Notwendig ist – z. B. bei einer Gehbehinderung des Mieters / der Mieterin – darf der Eigentümer des Mietshauses den Treppenlift-Einbau nicht untersagen. Gleiches gilt für die Eigentümergemeinschaft eines Hauses mit mehreren Eigentumswohnungen. Falls der Einbau NICHT medizinisch notwendig ist, müssen Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft IN JEDEM FALL zustimmen.

Mindestlaufbreite von Treppen in Mehrfamilienhäusern

Unabhängig davon, ob der Einbau mit oder ohne medizinische Notwendigkeit erfolgt, muss die Treppe in einem Mietshaus mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Mindestlaufbreite von 80 cm haben. Bei der Mindestlaufbreite handelt es sich um die tatsächlich nutzbare Fläche, nicht die Gesamtbreite der Treppe. In einem Mehrfamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten reichen 70 cm Mindestlaufbreite.

Art des Gebäudes

Mindestlaufbreite der notwendigen Treppe (Haupttreppe)

Mindestlaufbreite der zusätzlichen Treppe

Mehrfamilienhaus mit ein bis zwei Wohneinheiten

70 cm

50 cm

Miethaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder mehr als 400 m² Wohnfläche

80 cm

50 cm

Hintergrund:

Ein Treppenlift ist im zusammengeklappten Zustand ca. 30 bis 35 cm breit. Die Anforderungen an die Mindestlaufbreite sollen gewährleisten, dass die Treppe trotz Treppenlift im Brandfall noch als Fluchtweg dienen kann. Kann der Treppenlift an einer zusätzlichen Treppe im Mietshaus eingebaut werden, reichen 50 cm Mindestlaufbreite aus.

Wer zahlt den Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus?

Die Kosten für Treppenlift samt Einbau sind stets von dem Mieter bzw. Eigentümer zu tragen, der den Einbau fordert – unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Falls die Eigentümergemeinschaft sich darauf einigt, prophylaktisch einen Treppenlift zu installieren , um das Mietshaus barrierefrei zu gestalten, können die Kosten selbstverständlich aufgeteilt werden.

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Information

Das Recht auf den barrierefreien Zugang zur Wohnung überwiegt dem Interesse der / des Eigentümer(s) bzw. der übrigen Eigentümer, das optische Erscheinungsbild des Treppenhauses nicht zu verändern. Dies entschied u.a. das OLG München in einem Urteil im Jahr 2005 (Az.: 32 WX 051/05).

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Finanzierungshilfen

Finanziert werden kann der Treppenlift im Mehrfamilienhaus zum Beispiel durch die KfW Förderung “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)”. Hinweis: Leider sind die Bundesmittel derzeit aufgebraucht – eine Antragstellung ist daher momentan nicht möglich.

Bei medizinischer Notwendigkeit ist die Pflegekasse  Ansprechpartner Nr. 1. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Versicherung einmalig mit bis zu 4.000 Euro pro Person an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Leben mehrere Pflegebedürftige in der gleichen Wohnung, kann der Zuschuss maximal vier Personen gewährt werden. Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 16.000 Euro.

Bei Beziehern von Grundsicherung oder ALG 2 (Hartz IV) können Grundsicherungsamt bzw. die Agentur für Arbeit im Einzelfall bei der Finanzierung des verbeliebenden Eigenanteils nach Abzug des Pflegekassenzuschusses helfen.

Treppenlift in Mietshaus: Kann man die Kosten steuerlich geltend machen?

Falls eine Mietpartei den Einbau beauftragt und der Treppenlift notwendig ist (nachweislich), lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen. Menschen mit Behinderung haben auch die Möglichkeit, einen Behinderten-Pauschbetrag geltend zu machen.

Hier erfahren Sie, wie hoch die Steuerersparnis bei Ihnen ausfällt!

Treppenlift-Kosten als Renovierungsmaßnahme absetzen

Wird der Treppenlift NICHT von der Mietpartei bzw. des pflegebedürftigen Eigentümers einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus bezahlt, sondern als prophylaktische Maßnahme vom Vermieter / Eigentümer, ist der steuerliche Sachverhalt anders zu bewerten. Wenn keine unbedingte Notwendigkeit für den Treppenlift-Einbau besteht, das Haus durch den Treppenlift jedoch modernisiert / renoviert werden soll, können 20 % der Lohnkosten des Handwerkers abgesetzt werden. Allerdings ist die Steuerersparnis auf 1.200 Euro pro jahr begrenzt.

Hinweis:

Die Absetzbarkeit der Handwerker-Lohnkosten ist an einige Bedingungen geknüpft. So darf der Treppenlift-Einbau zum einen nicht anderweitig gefördert werden (z. B. durch den KfW-Zuschuss). Zum anderen muss der Steuerpflichtige selber in dem Haus wohnen, in dem die Leistung erbracht wird / wurde. Außerdem können lediglich die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Kosten für Treppenlift und Führungsschienen als Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden.

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    Ich habe den Datenschutz gelesen und verstanden.

    *lt. Informationen des Bundesministerium für Gesundheit vom 01. März 2017 ist für einen Haushalt, in dem mindestens vier Personen mit Pflegegrad wohnen, der vierfache Zuschuss von je 4.000€ möglich. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 16.000€ pro Haushalt und Treppenlift.

    Über den Autor:

    Sebastian Starnberger - Autor des Beitrages: Treppenlift in Mehrfamilienhaus: Was ist zu beachten?
    Sebastian Starnberger
    ist zuständig für den redaktionellen Gesundheitsbereich und Experte für barrierefreies Wohnen. Weiterhin interessiert er sich für Pflegehilfsmittel
    Bildnachweis: AdobeStock (350895047)
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