Treppen werden schnell zum Hindernis, wenn die eigene Mobilität eingeschränkt wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig: das Alter, eine Behinderung, eine Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass Treppenstufen aus eigener Kraft kaum zu erklimmen sind. Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenliftes sind aber für viele kaum aus eigener Kraft zu stemmen. Selten ist das finanzielle Polster für solch eine große Anschaffung vorhanden und Betroffenen entstehen viele Fragen, allen voran: Wie lässt sich der Preis des Treppenlifts bezahlen? Über die Treppenlift-Finanzierung und über Zuschüsse für den Treppenlift gibt es die Möglichkeit, die finanzielle Belastung erheblich zu senken.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Finanzierung des Treppenlifts zu realisieren. Für welche Art von Treppenlift Sie sich entscheiden, ist völlig unerheblich. Sitzlift, Plattformlift oder Stehlift – für jede Form dieser Hilfe können Sie eine Finanzierung in Anspruch nehmen.
Der erste Gedanke ist für viele sicherlich der Ratenkredit von der Hausbank. Betroffene können einen normalen Verbraucherkredit aufnehmen und von der ausgezahlten Summe den Treppenlift kaufen. Diese Möglichkeit ist für die Verbraucher meist aber teurer als andere Finanzierungsmöglichkeiten. Die Bank berechnet hier die üblichen Zinskonditionen für Verbraucherkredite, der Treppenlift als Zweck spielt hier keine Rolle.
Günstiger für Betroffene ist es deshalb, die Treppenlift-Finanzierung direkt über den Treppenliftanbieter abzuwickeln. Viele Hersteller kooperieren inzwischen mit Banken und ermöglichen ihren Kunden eine direkte Finanzierung über den Anbieter. Der Vorteil für die Kunden liegt auf der Hand: Bei dieser Form des Ratenkredites fungiert der Treppenlift als Gegenwert. Durch diesen Faktor und die meist besseren, betrieblichen Konditionen, können Treppenlifthersteller ihren Kunden in der direkten Treppenlift-Finanzierung bessere Zinskonditionen anbieten. Die monatlichen Raten fallen für Betroffene niedriger aus, weil sie weniger Zinsen bezahlen müssen.
Darlehen mit niedrigen Zinsen werden bundesweit auch von verschiedenen Stiftungen und sozialen Trägern angeboten. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, den Treppenlift zu mieten. Gerade, wenn der Lift nur für eine temporäre Dauer benötigt wird, ist die Miete des Lifts eine günstige Möglichkeit, die Anschaffung zu realisieren. Die Kosten für den Treppenlift selbst, die angefertigten Schienen, Montage und Wartung werden in einem monatlichen Beitrag beglichen. Bei Abschluss des Vertrages wird eine Laufzeit festgesetzt, in welcher der Lift benötigt wird.
Weitere, direkte Finanzierungsmöglichkeiten stehen für betroffene Personen nicht zur Verfügung, aber sie können andere Möglichkeiten ausschöpfen, um die finanzielle Last zu senken. So können betroffene Haushalte den Treppenlift von der Steuer absetzen. Wird der Lift nur temporär benötigt, ist es auch denkbar, diesen im Anschluss an die Nutzung wieder zu verkaufen.
Im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist es möglich, den Treppenlift als außergewöhnlich hohe Belastung von der Steuer abzusetzen. Hierbei können Betroffene den gesamten Kaufpreis, aber jährlich wiederkehrende Raten für den Treppenlift, in der Steuererklärung angeben. Über die Regelungen in §33ff EStG können so Steuererleichterungen erwirkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Betroffene sich eine medizinische Notwendigkeit nachweisen lassen.
Wird der Treppenlift nicht mehr benötigt, bietet es sich an, diesen gebraucht weiter zu verkaufen. Für gut instand gehaltene Treppenlifte lassen sich gute Preise erzielen. Hierbei ist es ratsam, den Treppenlift nicht privat, sondern an einen Fachhändler zu verkaufen. Dieser kümmert sich um die fachgerechte Demontage von Lift und Treppenschienen. Gegebenenfalls fallen für die Demontage Kosten an. Wer dieses Geld sparen will, kann versuchen, den Lift an den Hersteller zurück zu verkaufen, bei welchem der Lift erstanden wurde.
Für die Finanzierung des Treppenlifts gibt es verschiedene Möglichkeiten. Über Ratenkredite, Finanzierungskäufe und über Zuschüsse für den Treppenlift haben Betroffene mehrere Optionen, die eigene, finanzielle Last erheblich zu senken.
Neben der Möglichkeit, den Kaufpreis für den Treppenlift in Raten zu entrichten, besteht auch die Option, den Preis durch Zuschüsse zum Treppenlift zu senken. Zuschüsse sind ebenfalls unabhängig davon, ob es sich um einen Stehlift, Sitzlift oder Plattformlift handelt. Entscheidender sind die persönlichen Voraussetzungen, die über einen Zuschuss entscheiden.
Zunächst gibt für den Treppenlift einen Zuschuss der Krankenkasse, genauer von der Pflegekasse. Liegt für die betroffene Person ein Pflegegrad vor, kann der Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in dem betroffenen Haushalt, ist eine Förderung mit einer Summe von bis zu 16.000 Euro denkbar. Der Pflegegrad muss der Krankenkasse nachgewiesen werden. Ist absehbar, dass ein Treppenlift nötig wird, und es liegt kein Pflegegrad vor, kann es sich wegen der Zuschüsse lohnen, diesen vorab zu beantragen.
Abgesehen von der Pflegekasse erteilen auch andere Stellen die Genehmigung für Zuschüsse für den Treppenlift. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) etwa fördert die Anschaffung eines Treppenliftes mit ihrem Förderprogramm „Altersgerechtes Bauen – Investitionszuschuss (455)“. Sind die Voraussetzungen für den Zuschuss nicht ganz zu erreichen, vergibt die KfW aber auch Darlehen mit sehr günstigen Zinsen.
Weitere Zuschüsse sind über regionale Förderstellen und soziale Träger erhältlich. Die Berufsgenossenschaften, Landkreise und die Agentur für Arbeit verfügen über entsprechende Fördertöpfe.
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