Startseite » Magazin » Treppenlift Voraussetzungen: worauf Sie beim Einbau achten müssen
Meist ist der Einbau eines Treppenlift in Wohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäusern kein Problem. Trotzdem ist es wichtig, sich vorab über die Voraussetzung für den Treppenlift-Einbau zu informieren. Konkrete Fragen von Verbrauchern zur Machbarkeit lauten:
Die Treppenbreite ist die wohl wichtigste Voraussetzung, die es beim Treppenlift-Einbau zu beachten gilt. Unterschieden werden muss zwischen den Anforderungen an die Mindestlaufbreite der Treppe im Eigenheim und der im Mehrfamilienhaus. Letztere sind in den Landesbauordnungen (LBO) sowie in der DIN 18065 definiert.
In öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten fordert die Bauaufsicht eine Mindestlaufbreite von 80 bis 100 cm. Die Mindestlaufbreite ist die tatsächlich nutzbare Breite der Treppe und nicht mit der Treppenlaufbreite (Gesamtbreite) zu verwechseln.
Die notwendige Treppe in Mehrfamilienhäusern dient den Bewohnern als Fluchtweg. Im Brandfall darf ein Treppenlift also nicht den Weg versperren. Dementsprechend sind die Vorschriften strenger als bei einer zusätzlichen Treppe. Hier müssen lediglich 50 cm Mindestlaufbreite eingehalten werden.
Gebäude | Mindestlaufbreite notwendige Treppe | Mindestlaufbreite zusätzliche Treppe
|
Haus mit maximal zwei Wohneinheiten | 70 cm | 50 cm |
Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohneinheiten oder über 400 m² Wohnfläche | 80 cm | 50 cm |
Im besten Fall beschädigt der Treppenlift nicht die Bausubstanz der Treppe. Hier geht es vor allem um den Werterhalt, falls der Treppenlift zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgebaut werden soll. Monteure nutzen deshalb unterschiedliche Befestigungsarten für verschiedene Treppen. Während bei Kragarmtreppen oft mit einer Klemmbefestigung gearbeitet wird, kommen bei mehreren Etagen im Mehrfamilienhaus in der Regel durchgehende Stützen im Treppenauge zum Einsatz. Ob es sich beim Baumaterial der Treppe um Beton, Stein / Marmor / Granit, Holz oder Stahl handelt, ist mehr oder weniger unerheblich.
Quelle: Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Durchschnitt ist ein zusammengeklappter Treppenlift 30 bis 35 cm breit. Achten Sie also beim Treppenlift-Kauf darauf, dass Ihr Wunschtreppenlift über einen klappbaren Sitz bzw. eine einklappbare Plattform verfügt. Meist funktioniert das Versetzen des Lifts in die Parkposition auf Knopfdruck.
Falls ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer aus Platzmangel nicht realisierbar ist, sollten Sie über einen Hängelift als Alternative nachdenken. Statt auf den Stufen oder an der Wand, werden die Führungsschienen platzsparend an der Decke montiert. Bei geringen Höhenunterschieden und im Außenbereich sind Hublifte eine begehrte Variante des Rollstuhllifts.
Ist zuständig für den redaktionellen Gesundheitsbereich und Experte für barrierefreies Wohnen. Weiterhin interessiert er sich sehr für Pflegehilfsmittel.
Bildnachweis: Shutterstock (584947702)
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