Wer einen Treppenlift einbauen lässt, kann dafür staatliche Unterstützung bekommen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Förderwege an: den Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B), der bis zu 2.500 Euro direkt erstattet, und den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159), über den sich bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu günstigen Konditionen finanzieren lassen.
Der Zuschuss 455-B war seit Anfang 2025 nicht beantragbar, weil die Bundesmittel aufgebraucht waren. Im Frühjahr 2026 soll das Programm mit 50 Millionen Euro frischem Budget wieder an den Start gehen – die Mittel sind allerdings begrenzt. Der Kredit 159 steht dagegen jederzeit zur Verfügung. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Förderung zu Ihrer Situation passt, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie achten müssen.
Gute Nachrichten für alle, die einen Treppenlift planen: Der beliebte KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" ist seit dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Damit können Sie sich erneut bis zu 2.500 Euro direkt vom Staat für Ihren Treppenlift sichern – ohne Pflegegrad, ohne Altersgrenze und ohne Rückzahlung.
Der Haken: Das Budget für 2026 ist auf 50 Millionen Euro begrenzt und erfahrungsgemäß schnell aufgebraucht. Wer die Förderung nutzen will, sollte jetzt handeln – und den Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe stellen. Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch Zuschuss und Kredit ausfallen, wie der Antrag funktioniert und wie Sie die KfW-Förderung mit Pflegekasse und Steuerbonus kombinieren.
Mit dem Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung" fördert die KfW Umbauten, die Barrieren im Wohnraum abbauen – der Treppenlift ist einer der Klassiker unter den geförderten Maßnahmen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nach dem Einbau direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Die Hürden sind bewusst niedrig: Es braucht weder Pflegegrad noch Mindestalter. Antragsberechtigt sind Eigentümer ebenso wie Mieter mit Zustimmung des Vermieters – auch wer vorausschauend für später umbaut, wird gefördert.
Zwei formale Bedingungen sind wichtig: Ausführung durch ein Fachunternehmen und Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW. Bei einem professionell installierten Treppenlift ist beides in der Regel automatisch erfüllt.
Der gesamte Antrag läuft digital über das KfW-Zuschussportal auf kfw.de. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Schon die Unterschrift unter den Liefer- oder Kaufvertrag gilt als Vorhabensbeginn – danach ist keine Förderung mehr möglich.
Mit der Zusage ist Ihr Geld reserviert – auch wenn der Fördertopf später leerlaufen sollte. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen und die Nachweise im Portal hochzuladen. Für den Treppenlift-Einbau, der meist in wenigen Wochen erledigt ist, ist das mehr als komfortabel. Die Auszahlung erfolgt nach der Nachweisprüfung, üblicherweise binnen weniger Wochen.
Für 2026 stehen 50 Millionen Euro Fördermittel bereit. Erfahrungsgemäß ist dieser Topf innerhalb weniger Monate ausgeschöpft – ist er leer, kann es zu einem zeitweisen Antragsstopp bis zur nächsten Mittelfreigabe kommen. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb so früh wie möglich, sobald das Angebot vorliegt. Es gilt: Wer zuerst kommt, wird zuerst gefördert.
Der häufigste und teuerste Fehler: erst den Treppenlift bestellen, dann den Zuschuss beantragen. Die KfW fördert grundsätzlich keine bereits begonnenen Vorhaben – der Vertragsabschluss zählt als Start. Warten Sie mit der Unterschrift immer auf die Förderzusage.
Der Zuschuss 455-B ist nicht das einzige Förderinstrument. Je nach Situation lohnt sich ein anderer Weg – oder die Kombination mehrerer Töpfe:
Der Investitionszuschuss 455-B ist die erste Wahl, wenn Sie den Treppenlift aus eigenen Mitteln bezahlen: 10 % der Kosten, bis zu 2.500 € geschenkt – beim umfassenden Standard „Altersgerechtes Haus" sogar 12,5 % und bis zu 6.250 €. Kein Pflegegrad nötig, Antrag im KfW-Zuschussportal vor Auftragsvergabe. Einziger Nachteil: das begrenzte Jahresbudget – hier zählt Schnelligkeit.
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" ist die richtige Wahl, wenn Sie die Kosten finanzieren möchten oder der Zuschusstopf zwischenzeitlich leer ist: bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen, ebenfalls ohne Alters- oder Pflegegrad-Voraussetzung. Beantragt wird er nicht bei der KfW direkt, sondern über Ihre Hausbank – auch hier gilt: vor Vorhabensbeginn. Der Kredit steht in der Regel ganzjährig zur Verfügung.
Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) zahlt die Pflegekasse nach §40 SGB XI bis zu 4.180 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €. Zusätzlich lässt sich der Eigenanteil steuerlich nutzen: Als haushaltsnahe Handwerkerleistung nach §35a EStG sind bis zu 1.200 € pro Jahr drin; bei medizinischer Notwendigkeit kommt alternativ der Abzug als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) infrage.
| Förderung | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| KfW-Zuschuss 455-B | 10 %, max. 2.500 € (Standard „Altersgerechtes Haus": 12,5 %, bis 6.250 €) | Antrag im Zuschussportal vor Auftrag, Fachfirma, Budget verfügbar |
| KfW-Kredit 159 | bis 50.000 € pro Wohneinheit | Antrag über Hausbank vor Vorhabensbeginn |
| Pflegekasse (§40 SGB XI) | 4.180 €/Person, max. 16.720 € | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Einbau |
| Steuerbonus (§35a EStG) | max. 1.200 €/Jahr | Rechnung mit Lohnkosten, Zahlung per Überweisung |
Wichtig zu wissen: Der KfW-Zuschuss 455-B und der Pflegekassen-Zuschuss lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren – hier gilt das Doppelförderungsverbot. Für den Treppenlift selbst wählen Sie deshalb einen der beiden Töpfe; meist lohnt die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € mehr als der auf 2.500 € gedeckelte KfW-Zuschuss. Beide Töpfe gleichzeitig sind nur bei getrennten Umbaumaßnahmen mit eigenen Rechnungen möglich. Der Steuerbonus nach §35a EStG lässt sich dagegen in jedem Fall zusätzlich nutzen, und der KfW-Kredit 159 kann den Restbetrag finanzieren.
| Ihre Situation | Bester Topf für den Treppenlift | Warum |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1–5 vorhanden | Pflegekasse (§40 SGB XI) | Bis 4.180 € – fast immer mehr als die max. 2.500 € der KfW, formloser Antrag mit Kostenvoranschlag, kein Budgetrennen |
| Kein Pflegegrad | KfW-Zuschuss 455-B | Einzige Zuschussoption ohne Pflegegrad: 10 % der Kosten, bis 2.500 € |
| Mehrere Umbauten geplant | Aufteilen | Lift über die Pflegekasse, Bad oder Türverbreiterung über die KfW – zwingend getrennte Aufträge und Rechnungen |
| Zuschusstopf leer / Finanzierung nötig | KfW-Kredit 159 | Bis 50.000 €, ganzjährig verfügbar, Antrag über die Hausbank |
Wer aufteilt, muss auch die Antragsreihenfolge beider Töpfe beachten: Der KfW-Antrag für den Badumbau gehört vor dessen Auftragsvergabe ins Zuschussportal, der Pflegekassen-Antrag für den Lift vor dem Einbau zur Pflegekasse. Halten Sie die Maßnahmen sauber getrennt – eigene Angebote, eigene Aufträge, eigene Rechnungen –, sonst riskieren Sie, dass eine der beiden Stellen die Bewilligung wegen Doppelförderung verweigert.
Ein Rechenbeispiel: Ein kurviger Sitzlift kostet 12.000 €. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse 4.180 €. Vom verbleibenden Eigenanteil setzen Sie die Handwerkerleistungen über §35a EStG ab (bis 1.200 €). Aus 12.000 € werden so unter dem Strich rund 6.600 € Eigenanteil. Wer keinen Pflegegrad hat, nutzt statt der Pflegekasse den KfW-Zuschuss 455-B (10 %, hier 1.200 €) – ebenfalls kombinierbar mit dem Steuerbonus.
Die richtige Reihenfolge dabei:
Zur Einordnung der Gesamtkosten: Ein gerader Sitzlift kostet 3.500–10.000 €, ein kurviger 7.500–16.000 €. Plattformlifte liegen bei 6.000–20.000 €, Hublifte bei 6.000–12.000 €; eine Maßschiene kostet rund 3.000 € Aufpreis. Gerade bei teureren Modellen macht die kombinierte Förderung also mehrere Tausend Euro Unterschied.
Kostenloses Angebot anfordernJa. Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge im Zuschussportal an. Das Jahresbudget ist mit 50 Mio. € allerdings begrenzt – ist es ausgeschöpft, kann es zu einem zeitweisen Antragsstopp kommen. Beantragen Sie den Zuschuss deshalb so früh wie möglich.
Nein. Weder für den Zuschuss 455-B noch für den Kredit 159 sind ein Pflegegrad oder ein Mindestalter erforderlich. Ein Pflegegrad wird nur für den separaten Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € benötigt.
Dann ist die KfW-Förderung für dieses Vorhaben leider verloren: Der Vertragsabschluss gilt als Vorhabensbeginn, und bereits begonnene Vorhaben fördert die KfW nicht. Es bleiben aber der Pflegekassen-Zuschuss (bei Pflegegrad) und der Steuerbonus nach §35a EStG.
Für dieselbe Maßnahme nicht: Der KfW-Zuschuss 455-B und der Pflegekassen-Zuschuss dürfen nicht beide auf denselben Treppenlift angerechnet werden (Doppelförderungsverbot). Für den Lift wählen Sie einen der beiden Töpfe – meist lohnt die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € mehr. Nur für getrennte Umbaumaßnahmen mit eigenen Rechnungen sind beide parallel möglich. Der Steuerbonus nach §35a EStG lässt sich in jedem Fall zusätzlich ansetzen.
Der Zuschuss 455-B ist ein geschenkter Betrag (10 %, max. 2.500 €), den Sie direkt im KfW-Zuschussportal beantragen. Der Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € pro Wohneinheit, das über die Hausbank läuft. Wer die Kosten selbst stemmen kann, wählt den Zuschuss; wer finanzieren möchte oder bei leerem Zuschusstopf zum Zug kommen will, den Kredit.
Ab der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen und die Nachweise (Rechnungen, Fachunternehmer-Bestätigung) im Zuschussportal hochzuladen. Die Zusage reserviert Ihr Geld auch dann, wenn der Fördertopf zwischenzeitlich ausgeschöpft wird.
Ja. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 2.000 € betragen – bei Treppenliften ist das praktisch immer erfüllt. Angerechnet werden bei Einzelmaßnahmen förderfähige Kosten bis maximal 25.000 €, woraus sich der Zuschuss-Deckel von 2.500 € (10 %) ergibt.
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