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KfW-Förderung/-Zuschuss für Ihren Treppenlift

Wer einen Treppenlift einbauen lässt, kann dafür staatliche Unterstützung bekommen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Förderwege an: den Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B), der bis zu 2.500 Euro direkt erstattet, und den Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159), über den sich bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu günstigen Konditionen finanzieren lassen.

Der Zuschuss 455-B war seit Anfang 2025 nicht beantragbar, weil die Bundesmittel aufgebraucht waren. Im Frühjahr 2026 soll das Programm mit 50 Millionen Euro frischem Budget wieder an den Start gehen – die Mittel sind allerdings begrenzt. Der Kredit 159 steht dagegen jederzeit zur Verfügung. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Förderung zu Ihrer Situation passt, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie achten müssen.

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Gute Nachrichten für alle, die einen Treppenlift planen: Der beliebte KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" ist seit dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Damit können Sie sich erneut bis zu 2.500 Euro direkt vom Staat für Ihren Treppenlift sichern – ohne Pflegegrad, ohne Altersgrenze und ohne Rückzahlung.

Der Haken: Das Budget für 2026 ist auf 50 Millionen Euro begrenzt und erfahrungsgemäß schnell aufgebraucht. Wer die Förderung nutzen will, sollte jetzt handeln – und den Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe stellen. Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch Zuschuss und Kredit ausfallen, wie der Antrag funktioniert und wie Sie die KfW-Förderung mit Pflegekasse und Steuerbonus kombinieren.

2.500 €KfW-Zuschuss 455-B (Einzelmaßnahme)
6.250 €max. Zuschuss „Altersgerechtes Haus"
50.000 €KfW-Kredit 159 pro Wohneinheit
4.180 €Pflegekassen-Zuschuss (§40 SGB XI)

KfW-Zuschuss 455-B: Höhe & Voraussetzungen

Mit dem Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung" fördert die KfW Umbauten, die Barrieren im Wohnraum abbauen – der Treppenlift ist einer der Klassiker unter den geförderten Maßnahmen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nach dem Einbau direkt auf Ihr Konto überwiesen.

So viel Geld gibt es 2026

  • Einzelmaßnahme Barrierereduzierung (z. B. Treppenlift): 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €
  • Standard „Altersgerechtes Haus" (umfassender Umbau): 12,5 %, bis zu 6.250 €
  • Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten: bis 25.000 € bei Einzelmaßnahmen, bis 50.000 € beim Standard „Altersgerechtes Haus" – die Mindestinvestition liegt bei 2.000 €
  • Auszahlung als echter Zuschuss – keine Rückzahlung, keine Zinsen

Wer ist antragsberechtigt?

Die Hürden sind bewusst niedrig: Es braucht weder Pflegegrad noch Mindestalter. Antragsberechtigt sind Eigentümer ebenso wie Mieter mit Zustimmung des Vermieters – auch wer vorausschauend für später umbaut, wird gefördert.

Zwei formale Bedingungen sind wichtig: Ausführung durch ein Fachunternehmen und Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW. Bei einem professionell installierten Treppenlift ist beides in der Regel automatisch erfüllt.

So beantragen Sie den Zuschuss – Schritt für Schritt

Der gesamte Antrag läuft digital über das KfW-Zuschussportal auf kfw.de. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Schon die Unterschrift unter den Liefer- oder Kaufvertrag gilt als Vorhabensbeginn – danach ist keine Förderung mehr möglich.

  • Schritt 1 – Angebote einholen: Lassen Sie sich Kostenvoranschläge von Fachfirmen erstellen. Beratung und Angebot gelten noch nicht als Vorhabensbeginn – das dürfen Sie gefahrlos tun.
  • Schritt 2 – Im Zuschussportal registrieren: Legen Sie auf kfw.de ein Konto im Zuschussportal an (E-Mail-Adresse genügt, die Registrierung dauert nur wenige Minuten) und stellen Sie den Antrag mit den Angebotsdaten.
  • Schritt 3 – Zusage abwarten: Bei verfügbarem Budget zeigt das Portal die Förderzusage in der Regel sofort online an. Erst wenn die Zusage vorliegt, unterschreiben Sie den Auftrag und lassen den Treppenlift einbauen.
  • Schritt 4 – Identifizieren & Nachweise einreichen: Nach der Zusage identifizieren Sie sich einmalig digital oder per Post. Nach dem Einbau laden Sie die Rechnungen und die Bestätigung des Fachunternehmens im Portal hoch. Wichtig: per Überweisung zahlen, nicht bar.
  • Schritt 5 – Auszahlung: Nach Prüfung der Nachweise überweist die KfW den Zuschuss innerhalb weniger Wochen direkt auf Ihr Konto.

Diese Angaben brauchen Sie für den Antrag

  • Kostenvoranschlag der Fachfirma mit ausgewiesenen förderfähigen Kosten (Lift inklusive Einbau)
  • Angaben zum Objekt: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten
  • Ihre Bankverbindung für die spätere Auszahlung
  • Identitätsnachweis (Personalausweis) für die einmalige Identifizierung nach der Zusage

Fristen & Bearbeitung

Mit der Zusage ist Ihr Geld reserviert – auch wenn der Fördertopf später leerlaufen sollte. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen und die Nachweise im Portal hochzuladen. Für den Treppenlift-Einbau, der meist in wenigen Wochen erledigt ist, ist das mehr als komfortabel. Die Auszahlung erfolgt nach der Nachweisprüfung, üblicherweise binnen weniger Wochen.

Budget begrenzt – früh beantragen!

Für 2026 stehen 50 Millionen Euro Fördermittel bereit. Erfahrungsgemäß ist dieser Topf innerhalb weniger Monate ausgeschöpft – ist er leer, kann es zu einem zeitweisen Antragsstopp bis zur nächsten Mittelfreigabe kommen. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb so früh wie möglich, sobald das Angebot vorliegt. Es gilt: Wer zuerst kommt, wird zuerst gefördert.

Kein Geld nach Auftragsvergabe

Der häufigste und teuerste Fehler: erst den Treppenlift bestellen, dann den Zuschuss beantragen. Die KfW fördert grundsätzlich keine bereits begonnenen Vorhaben – der Vertragsabschluss zählt als Start. Warten Sie mit der Unterschrift immer auf die Förderzusage.

Zuschuss, Kredit oder Kombination – Ihre Optionen

Der Zuschuss 455-B ist nicht das einzige Förderinstrument. Je nach Situation lohnt sich ein anderer Weg – oder die Kombination mehrerer Töpfe:

Der Investitionszuschuss 455-B ist die erste Wahl, wenn Sie den Treppenlift aus eigenen Mitteln bezahlen: 10 % der Kosten, bis zu 2.500 € geschenkt – beim umfassenden Standard „Altersgerechtes Haus" sogar 12,5 % und bis zu 6.250 €. Kein Pflegegrad nötig, Antrag im KfW-Zuschussportal vor Auftragsvergabe. Einziger Nachteil: das begrenzte Jahresbudget – hier zählt Schnelligkeit.

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" ist die richtige Wahl, wenn Sie die Kosten finanzieren möchten oder der Zuschusstopf zwischenzeitlich leer ist: bis zu 50.000 € pro Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen, ebenfalls ohne Alters- oder Pflegegrad-Voraussetzung. Beantragt wird er nicht bei der KfW direkt, sondern über Ihre Hausbank – auch hier gilt: vor Vorhabensbeginn. Der Kredit steht in der Regel ganzjährig zur Verfügung.

Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) zahlt die Pflegekasse nach §40 SGB XI bis zu 4.180 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €. Zusätzlich lässt sich der Eigenanteil steuerlich nutzen: Als haushaltsnahe Handwerkerleistung nach §35a EStG sind bis zu 1.200 € pro Jahr drin; bei medizinischer Notwendigkeit kommt alternativ der Abzug als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) infrage.

FörderungHöheVoraussetzung
KfW-Zuschuss 455-B10 %, max. 2.500 € (Standard „Altersgerechtes Haus": 12,5 %, bis 6.250 €)Antrag im Zuschussportal vor Auftrag, Fachfirma, Budget verfügbar
KfW-Kredit 159bis 50.000 € pro WohneinheitAntrag über Hausbank vor Vorhabensbeginn
Pflegekasse (§40 SGB XI)4.180 €/Person, max. 16.720 €Pflegegrad 1–5, Antrag vor Einbau
Steuerbonus (§35a EStG)max. 1.200 €/JahrRechnung mit Lohnkosten, Zahlung per Überweisung
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Reihenfolge & Kombination: So holen Sie das Maximum heraus

Wichtig zu wissen: Der KfW-Zuschuss 455-B und der Pflegekassen-Zuschuss lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren – hier gilt das Doppelförderungsverbot. Für den Treppenlift selbst wählen Sie deshalb einen der beiden Töpfe; meist lohnt die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € mehr als der auf 2.500 € gedeckelte KfW-Zuschuss. Beide Töpfe gleichzeitig sind nur bei getrennten Umbaumaßnahmen mit eigenen Rechnungen möglich. Der Steuerbonus nach §35a EStG lässt sich dagegen in jedem Fall zusätzlich nutzen, und der KfW-Kredit 159 kann den Restbetrag finanzieren.

KfW-Zuschuss oder Pflegekasse – was lohnt sich für den Lift?

Ihre SituationBester Topf für den TreppenliftWarum
Pflegegrad 1–5 vorhandenPflegekasse (§40 SGB XI)Bis 4.180 € – fast immer mehr als die max. 2.500 € der KfW, formloser Antrag mit Kostenvoranschlag, kein Budgetrennen
Kein PflegegradKfW-Zuschuss 455-BEinzige Zuschussoption ohne Pflegegrad: 10 % der Kosten, bis 2.500 €
Mehrere Umbauten geplantAufteilenLift über die Pflegekasse, Bad oder Türverbreiterung über die KfW – zwingend getrennte Aufträge und Rechnungen
Zuschusstopf leer / Finanzierung nötigKfW-Kredit 159Bis 50.000 €, ganzjährig verfügbar, Antrag über die Hausbank

Wer aufteilt, muss auch die Antragsreihenfolge beider Töpfe beachten: Der KfW-Antrag für den Badumbau gehört vor dessen Auftragsvergabe ins Zuschussportal, der Pflegekassen-Antrag für den Lift vor dem Einbau zur Pflegekasse. Halten Sie die Maßnahmen sauber getrennt – eigene Angebote, eigene Aufträge, eigene Rechnungen –, sonst riskieren Sie, dass eine der beiden Stellen die Bewilligung wegen Doppelförderung verweigert.

Ein Rechenbeispiel: Ein kurviger Sitzlift kostet 12.000 €. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse 4.180 €. Vom verbleibenden Eigenanteil setzen Sie die Handwerkerleistungen über §35a EStG ab (bis 1.200 €). Aus 12.000 € werden so unter dem Strich rund 6.600 € Eigenanteil. Wer keinen Pflegegrad hat, nutzt statt der Pflegekasse den KfW-Zuschuss 455-B (10 %, hier 1.200 €) – ebenfalls kombinierbar mit dem Steuerbonus.

Die richtige Reihenfolge dabei:

  • Zuerst Angebote einholen und Kostenvoranschlag sichern
  • Dann den KfW-Zuschuss im Zuschussportal oder den Pflegekassen-Zuschuss beantragen
  • Erst nach den Zusagen den Auftrag unterschreiben und einbauen lassen
  • Nach dem Einbau Rechnungen einreichen und den Rest in der Steuererklärung ansetzen

Zur Einordnung der Gesamtkosten: Ein gerader Sitzlift kostet 3.500–10.000 €, ein kurviger 7.500–16.000 €. Plattformlifte liegen bei 6.000–20.000 €, Hublifte bei 6.000–12.000 €; eine Maßschiene kostet rund 3.000 € Aufpreis. Gerade bei teureren Modellen macht die kombinierte Förderung also mehrere Tausend Euro Unterschied.

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Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Ist der KfW-Zuschuss 455-B aktuell beantragbar?

Ja. Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge im Zuschussportal an. Das Jahresbudget ist mit 50 Mio. € allerdings begrenzt – ist es ausgeschöpft, kann es zu einem zeitweisen Antragsstopp kommen. Beantragen Sie den Zuschuss deshalb so früh wie möglich.

Brauche ich einen Pflegegrad für die KfW-Förderung?

Nein. Weder für den Zuschuss 455-B noch für den Kredit 159 sind ein Pflegegrad oder ein Mindestalter erforderlich. Ein Pflegegrad wird nur für den separaten Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € benötigt.

Was passiert, wenn ich den Treppenlift schon beauftragt habe?

Dann ist die KfW-Förderung für dieses Vorhaben leider verloren: Der Vertragsabschluss gilt als Vorhabensbeginn, und bereits begonnene Vorhaben fördert die KfW nicht. Es bleiben aber der Pflegekassen-Zuschuss (bei Pflegegrad) und der Steuerbonus nach §35a EStG.

Kann ich KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht: Der KfW-Zuschuss 455-B und der Pflegekassen-Zuschuss dürfen nicht beide auf denselben Treppenlift angerechnet werden (Doppelförderungsverbot). Für den Lift wählen Sie einen der beiden Töpfe – meist lohnt die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € mehr. Nur für getrennte Umbaumaßnahmen mit eigenen Rechnungen sind beide parallel möglich. Der Steuerbonus nach §35a EStG lässt sich in jedem Fall zusätzlich ansetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss 455-B und Kredit 159?

Der Zuschuss 455-B ist ein geschenkter Betrag (10 %, max. 2.500 €), den Sie direkt im KfW-Zuschussportal beantragen. Der Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € pro Wohneinheit, das über die Hausbank läuft. Wer die Kosten selbst stemmen kann, wählt den Zuschuss; wer finanzieren möchte oder bei leerem Zuschusstopf zum Zug kommen will, den Kredit.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit für den Einbau?

Ab der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen und die Nachweise (Rechnungen, Fachunternehmer-Bestätigung) im Zuschussportal hochzuladen. Die Zusage reserviert Ihr Geld auch dann, wenn der Fördertopf zwischenzeitlich ausgeschöpft wird.

Gibt es eine Mindestsumme für den KfW-Zuschuss?

Ja. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 2.000 € betragen – bei Treppenliften ist das praktisch immer erfüllt. Angerechnet werden bei Einzelmaßnahmen förderfähige Kosten bis maximal 25.000 €, woraus sich der Zuschuss-Deckel von 2.500 € (10 %) ergibt.

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