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Krankenkasse - Übernimmt sie die Treppenlift-Kosten?

Sitz-, Steh- und Rollstuhllifte sind eine teure Angelegenheit. Vor allem bei kurvig verlaufenden Treppenaufgängen sind Kosten im 5-stelligen Bereich schnell erreicht – und das trotz gebrauchter Alternativen zu einem neuen Modell. Stellt sich also die Frage nach Zuschüssen und Fördermitteln. Der erste Ansprechpartner scheint die Krankenkasse zu sein, aber zahlt diese tatsächlich für einen Treppenlift? Und wenn ja: Wie hoch fällt die Kostenbeteiligung aus?

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Treppenlift:
Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 € / Person

Die Krankenversicherung übernimmt streng genommen keine Treppenlift-Kosten. Zuständig ist die Pflegekasse, die jeder Krankenkasse angegliedert ist. Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) ist dabei die zentrale Voraussetzung. Die Pflegekasse bezuschusst den Treppenlift als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Pro Haushalt können bis zu vier Personen bezuschusst werden – das ergibt einen möglichen Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro.

Wichtig: Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt. Auch für gebrauchte oder gemietete Treppenlifte wird der volle Zuschuss gewährt, sofern die Installation fachgerecht erfolgt. Und: Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann der Zuschuss sogar ein zweites Mal beantragt werden.

Gibt es Unterschiede zwischen den gesetzl. und privaten Krankenkassen?

Grundsätzlich haben gesetzlich und privat Versicherte den gleichen Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person. Der Unterschied liegt vor allem im Begutachtungsverfahren: Bei gesetzlich Versicherten prüft der Medizinische Dienst (MD) die Pflegebedürftigkeit, bei privat Versicherten übernimmt das die MEDICPROOF GmbH. In beiden Fällen muss ein Pflegegrad anerkannt sein.

Privat Versicherte sollten zusätzlich ihre individuellen Tarifbedingungen prüfen – manche Tarife sehen über den gesetzlichen Zuschuss hinaus weitere Leistungen vor. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an Ihre Versicherung.

Wie kann ich den verbleibenden Eigenanteil finanzieren?

In den meisten Fällen deckt der Pflegekassen-Zuschuss nicht die gesamten Treppenlift-Kosten. Ein Beispiel: Ein Sitzlift für eine kurvige Treppe kostet
zwischen 7.000 und 12.000 Euro. Nach Abzug der 4.180 Euro Zuschuss verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.800 bis 7.800 Euro.

Diesen Eigenanteil können Sie auf verschiedenen Wegen senken:

  • Gebrauchter Treppenlift: Spart gegenüber dem Neukauf rund 30 bis 40 Prozent. Der volle Pflegekassen-Zuschuss wird auch hier gewährt.
  • Treppenlift mieten: Sinnvoll bei vorübergehendem Bedarf, etwa nach einer OP. Monatliche Raten ab ca. 50 bis 100 Euro, dazu kommen Einmalkosten für den Einbau.
  • KfW-Kredit 159: Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro – auch ohne Pflegegrad. Antrag immer vor Baubeginn über die Hausbank stellen.
  • Steuerlich absetzen: Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
  • Regionale Förderprogramme: Manche Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen über ihre Landesförderbanken.
  • Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Treppenlift-Kosten bzw. den Eigenanteil beim Treppenlift-Kauf zu senken.
Lesen Sie auch:
Alle Finanzierungshilfen, Zuschüsse und Fördermittel auf einen Blick

Vorsicht

Die Pflegekasse beteiligt sich nicht exklusiv an den Treppenlift-Kosten, sondern allgemein an den Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wurde bereits Budget beansprucht, kann die Kostenbeteiligung beim Treppenlift also niedriger ausfallen.

Alles Wichtige zum Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus

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Ermitteln Sie in wenigen Schritten die voraussichtliche Höhe Ihres Pflegekassen-Zuschusses und Ihren verbleibenden Eigenanteil.

1 Welche Treppenform haben Sie? – bestimmt die Preisspanne
2 Neuer oder gebrauchter Treppenlift? – Zuschuss gilt für beides
3 Personen mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt – je Person bis 4.180 €
1 Person
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Geschätzte Kosten
Zuschuss Pflegekasse
Verbleibender Eigenanteil
geschätzter Restbetrag
Zuschuss Pflegekasse Eigenanteil
Alle Angaben sind unverbindliche Schätzungen auf Basis durchschnittlicher Marktpreise 2026. Der tatsächliche Preis hängt von Treppenform, Länge, Anbieter und Ausstattung ab. Lassen Sie sich für einen verbindlichen Preis einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellen.

Hinweis:

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird auch beim Kauf gebrauchter Treppenlifte gewährt. Selbst die Treppenlift-Miete kann auf diese Weise durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden.

Weitere Finanzierungshilfen im Überblick

KfW-Förderung: Was gilt 2026?

Das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)“ wurde zum 1. Januar 2025 endgültig eingestellt. Im
Bundeshaushalt sind keine neuen Mittel für dieses Programm vorgesehen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Was bleibt:

Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der effektive
Jahreszins liegt aktuell bei rund 2,2 bis 2,8 Prozent, die Laufzeit ist zwischen 4 und 30 Jahren wählbar. Berechtigt sind Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters). Wichtig: Der Antrag muss über die Hausbank und immer vor Baubeginn gestellt werden.

Hinweis:

Für einen einzelnen Sitzlift an einer geraden Treppe reicht der Pflegekassen-Zuschuss allein häufig aus. Der KfW-Kredit lohnt sich vor allem bei größeren Umbauprojekten oder wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Den verbleibenden Eigenanteil können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen. Setzen Sie die Gesamtkosten abzüglich aller Zuschüsse an. Das Finanzamt berücksichtigt eine zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet – nur der Betrag darüber wirkt sich steuermindernd aus.

Voraussetzung: Ein ärztliches Attest oder das Pflegegrad-Gutachten belegt die medizinische Notwendigkeit. Ab Pflegegrad 4 entfällt dieser Nachweis.

Gut zu wissen:

Alternativ lassen sich die Montagekosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen (bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr). Beide Wege können nicht für dieselbe Rechnung kombiniert werden – lassen Sie prüfen, welche Variante in Ihrem Fall günstiger ist.

Jobcenter / Sozialamt

Bei geringem Einkommen (z. B. Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung) können Jobcenter bzw. das Sozialamt den verbleibenden Eigenanteil übernehmen. Auch die Eingliederungshilfe kommt als Kostenträger infrage, wenn der Treppenlift die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichert.

Tipp:

Sind Sie unsicher, welcher Träger zuständig ist? Stellen Sie den Antrag einfach bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag
innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterzuleiten.

Ratenzahlung

Kann man den Gesamtbetrag für einen Treppenlift samt Einbau / Montage nicht auf einen Schlag aufbringen, bieten Händler meist die Möglichkeit der Finanzierung (Ratenzahlung). Auch bei gebrauchten Treppenliften können die Kosten in Raten beglichen werden, sofern das gebrauchte Modell bei einem seriösen Händler bezogen wird.

Das wichtigste Zusammengefasst:

Checkliste

Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 Euro pro Person an den Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Treppenlift-Einbau.
Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, können die Zuschüsse zusammengelegt werden – bei vier Personen bis zu 16.720 Euro.
Der Zuschuss deckt nicht nur den Treppenlift ab, sondern alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gemeinsam. Wurde bereits Budget für andere Umbauten (z. B. barrierefreies Bad) genutzt, fällt der verbleibende Betrag entsprechend geringer aus.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad kann der Zuschuss nicht beantragt werden.
Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann der Zuschuss ein zweites Mal gewährt werden.
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – per Telefon, Brief oder E-Mail. Legen Sie einen Kostenvoranschlag bei. Wichtig: Immer vor dem Einbau beantragen, sonst erlischt der Anspruch.
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden (fünf Wochen bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes). Verstreicht die Frist ohne Begründung, gilt der Antrag als genehmigt.
Den Eigenanteil können Sie über den KfW-Kredit 159 finanzieren oder als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung wenden sich an ihr Jobcenter oder Sozialamt.

Extra-Tipp: Pflegegrad beantragen

Falls noch kein Pflegegrad zugeteilt wurde, können Sie diesen ganz einfach formlos (schriftlich oder telefonisch) bei Ihrer Pflegeversicherung bzw. der Pflegekasse Ihre/Ihrer Angehörigen beantragen. Die Versicherung wird daraufhin einen Vor-Ort-Termin mit einem Gutachter veranlassen. Dieser verschafft sich anhand eines Kriterienkatalogs ein genaues Bild über die Selbstständigkeit / Pflegebedürftigkeit des/der Betroffenen.

Häufige Fragen

FAQ

Nein, die Krankenkasse selbst zahlt nicht. Zuständig ist die Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist. Bei einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten Sie bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt können bis zu 16.720 Euro (vier Personen) zusammengelegt werden.
Das Zuschussprogramm KfW 455-B wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt. Neue Anträge sind nicht möglich. Verfügbar bleibt der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro Darlehen pro Wohneinheit.
Den Pflegekassen-Zuschuss gibt es nur mit Pflegegrad. Ohne Pflegegrad können Sie den KfW-Kredit 159 nutzen, Landesförderprogramme prüfen oder die Kosten steuerlich absetzen.
Nein. Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine einmalige Leistung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Ja. Der Zuschuss wird unabhängig davon gewährt, ob der Treppenlift neu oder gebraucht ist – vorausgesetzt, er wird fachgerecht eingebaut.
Die Pflegekasse hat drei Wochen Bearbeitungszeit (fünf Wochen bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes). Wird die Frist ohne Begründung überschritten, gilt der Antrag als genehmigt.
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    Ich habe den Datenschutz gelesen und verstanden.

    *Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI beträgt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad. Bei bis zu vier Personen im Haushalt ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 16.720 Euro.

    Über den Autor:

    Sebastian Starnberger - Autor des Beitrages: Krankenkasse - Übernimmt sie die Treppenlift-Kosten?
    Sebastian Starnberger
    ist zuständig für den redaktionellen Gesundheitsbereich und Experte für barrierefreies Wohnen. Weiterhin interessiert er sich für Pflegehilfsmittel
    Bildnachweis: Shutterstock (35585542)
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