Sitz-, Steh- und Rollstuhllifte sind eine teure Angelegenheit. Vor allem bei kurvig verlaufenden Treppenaufgängen sind Kosten im 5-stelligen Bereich schnell erreicht – und das trotz gebrauchter Alternativen zu einem neuen Modell. Stellt sich also die Frage nach Zuschüssen und Fördermitteln. Der erste Ansprechpartner scheint die Krankenkasse zu sein, aber zahlt diese tatsächlich für einen Treppenlift? Und wenn ja: Wie hoch fällt die Kostenbeteiligung aus?
Die Krankenversicherung übernimmt streng genommen keine Treppenlift-Kosten. Vielmehr ist die Pflegekasse (ist der Krankenkasse angegliedert) zuständig. Schließlich ist ein bestehender Pflegegrad Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung seitens der Pflege- / Krankenversicherung. Die maximale Beteiligungshöhe liegt bei 4.000 Euro pro zuschussberechtigter Person. Pro Haushalt können maximal vier Personen bezuschusst werden. Das entspricht einem möglichen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro pro Haushalt.
Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligen sich private Krankenversicherer im EINZELFALL direkt an den Treppenlift-Kosten. Hier sind die individuellen Tarifbedingungen genau zu prüfen. Denn in der Regel beteiligt die sich die private Pflegekasse nur an Hilfsmitteln, die im Hilfsmittelkatalog der Versicherung definiert sind. Tipp: Am besten bei(m) Berater / der Beraterin nachfragen.
Liegt der Preis für einen Treppenlift über dem Betrag, der durch den Zuschuss der Pflegekasse gedeckt ist, muss der Rest eigenfinanziert werden. Nicht nur in angespannten finanziellen Situationen bereitet das Betroffenen oft schlaflose Nächte. Eine preiswerte Alternative zum Neukauf könnte der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts sein. Falls der Treppenlift nur temporär benötigt wird – zum Beispiel im Anschluss an eine Operation (im Rahmen der häuslichen Kurzzeitpflege) – sollte über die Treppenlift Miete als Alternative zum Kauf nachgedacht werden.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Treppenlift-Kosten bzw. den Eigenanteil beim Treppenlift-Kauf zu senken.
Die Pflegekasse beteiligt sich nicht exklusiv an den Treppenlift-Kosten, sondern allgemein an den Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wurde bereits Budget beansprucht, kann die Kostenbeteiligung beim Treppenlift also niedriger ausfallen.
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird auch beim Kauf gebrauchter Treppenlifte gewährt. Selbst die Treppenlift-Miete kann auf diese Weise durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden.
Mit dem Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)” beteiligt sich auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) an barrierefreien Umbauten wie dem Einbau eines Treppenlifts. Die Förderhöhe beträgt bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Es können derzeit keine Anträge mehr im Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)“ gestellt werden, da die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen aufgebraucht sind. Gegebenenfalls ist im Jahr 2020 eine erneute Antragstellung möglich.
Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angegeben und damit steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Pflegeversicherung einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) zugeteilt hat. Ab Pflegegrad 4 entfällt die Pflicht, dem Finanzamt die medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift nachzuweisen.
Menschen mit Behinderung können jedes Jahr ZUSÄTZLICH einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Die Höhe des Betrags ist abhängig vom Grad der jeweiligen Behinderung und liegt meist zwischen 310 und 1.420 Euro. Bei hilflosen und blinden Menschen erhöht sich der jährliche Pauschbetrag auf 3.700 Euro.
Bei bestehender Bedürftigkeit (Bezug von Sozialleistungen wie ALG II oder Grundsicherung) helfen Jobcenter bzw. Grundsicherungsamt (Sozialamt) dabei, den Treppenlift-Eigenanteil zu finanzieren.
Kann man den Gesamtbetrag für einen Treppenlift samt Einbau / Montage nicht auf einen Schlag aufbringen, bieten Händler meist die Möglichkeit der Finanzierung (Ratenzahlung). Auch bei gebrauchten Treppenliften können die Kosten in Raten beglichen werden, sofern das gebrauchte Modell bei einem seriösen Händler bezogen wird.
Falls noch kein Pflegegrad zugeteilt wurde, können Sie diesen ganz einfach formlos (schriftlich oder telefonisch) bei Ihrer Pflegeversicherung bzw. der Pflegekasse Ihre/Ihrer Angehörigen beantragen. Die Versicherung wird daraufhin einen Vor-Ort-Termin mit einem Gutachter veranlassen. Dieser verschafft sich anhand eines Kriterienkatalogs ein genaues Bild über die Selbstständigkeit / Pflegebedürftigkeit des/der Betroffenen.
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