Sitz-, Steh- und Rollstuhllifte sind eine teure Angelegenheit. Vor allem bei kurvig verlaufenden Treppenaufgängen sind Kosten im 5-stelligen Bereich schnell erreicht – und das trotz gebrauchter Alternativen zu einem neuen Modell. Stellt sich also die Frage nach Zuschüssen und Fördermitteln. Der erste Ansprechpartner scheint die Krankenkasse zu sein, aber zahlt diese tatsächlich für einen Treppenlift? Und wenn ja: Wie hoch fällt die Kostenbeteiligung aus?
Die Krankenversicherung übernimmt streng genommen keine Treppenlift-Kosten. Zuständig ist die Pflegekasse, die jeder Krankenkasse angegliedert ist. Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) ist dabei die zentrale Voraussetzung. Die Pflegekasse bezuschusst den Treppenlift als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Pro Haushalt können bis zu vier Personen bezuschusst werden – das ergibt einen möglichen Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro.
Wichtig: Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt. Auch für gebrauchte oder gemietete Treppenlifte wird der volle Zuschuss gewährt, sofern die Installation fachgerecht erfolgt. Und: Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann der Zuschuss sogar ein zweites Mal beantragt werden.
Grundsätzlich haben gesetzlich und privat Versicherte den gleichen Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person. Der Unterschied liegt vor allem im Begutachtungsverfahren: Bei gesetzlich Versicherten prüft der Medizinische Dienst (MD) die Pflegebedürftigkeit, bei privat Versicherten übernimmt das die MEDICPROOF GmbH. In beiden Fällen muss ein Pflegegrad anerkannt sein.
Privat Versicherte sollten zusätzlich ihre individuellen Tarifbedingungen prüfen – manche Tarife sehen über den gesetzlichen Zuschuss hinaus weitere Leistungen vor. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an Ihre Versicherung.
In den meisten Fällen deckt der Pflegekassen-Zuschuss nicht die gesamten Treppenlift-Kosten. Ein Beispiel: Ein Sitzlift für eine kurvige Treppe kostet
zwischen 7.000 und 12.000 Euro. Nach Abzug der 4.180 Euro Zuschuss verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.800 bis 7.800 Euro.
Diesen Eigenanteil können Sie auf verschiedenen Wegen senken:
Die Pflegekasse beteiligt sich nicht exklusiv an den Treppenlift-Kosten, sondern allgemein an den Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wurde bereits Budget beansprucht, kann die Kostenbeteiligung beim Treppenlift also niedriger ausfallen.
Ermitteln Sie in wenigen Schritten die voraussichtliche Höhe Ihres Pflegekassen-Zuschusses und Ihren verbleibenden Eigenanteil.
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird auch beim Kauf gebrauchter Treppenlifte gewährt. Selbst die Treppenlift-Miete kann auf diese Weise durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden.
Das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)“ wurde zum 1. Januar 2025 endgültig eingestellt. Im
Bundeshaushalt sind keine neuen Mittel für dieses Programm vorgesehen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Was bleibt:
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der effektive
Jahreszins liegt aktuell bei rund 2,2 bis 2,8 Prozent, die Laufzeit ist zwischen 4 und 30 Jahren wählbar. Berechtigt sind Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters). Wichtig: Der Antrag muss über die Hausbank und immer vor Baubeginn gestellt werden.
Den verbleibenden Eigenanteil können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen. Setzen Sie die Gesamtkosten abzüglich aller Zuschüsse an. Das Finanzamt berücksichtigt eine zumutbare Eigenbelastung, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet – nur der Betrag darüber wirkt sich steuermindernd aus.
Voraussetzung: Ein ärztliches Attest oder das Pflegegrad-Gutachten belegt die medizinische Notwendigkeit. Ab Pflegegrad 4 entfällt dieser Nachweis.
Alternativ lassen sich die Montagekosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen (bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr). Beide Wege können nicht für dieselbe Rechnung kombiniert werden – lassen Sie prüfen, welche Variante in Ihrem Fall günstiger ist.
Bei geringem Einkommen (z. B. Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung) können Jobcenter bzw. das Sozialamt den verbleibenden Eigenanteil übernehmen. Auch die Eingliederungshilfe kommt als Kostenträger infrage, wenn der Treppenlift die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichert.
Sind Sie unsicher, welcher Träger zuständig ist? Stellen Sie den Antrag einfach bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag
innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Kann man den Gesamtbetrag für einen Treppenlift samt Einbau / Montage nicht auf einen Schlag aufbringen, bieten Händler meist die Möglichkeit der Finanzierung (Ratenzahlung). Auch bei gebrauchten Treppenliften können die Kosten in Raten beglichen werden, sofern das gebrauchte Modell bei einem seriösen Händler bezogen wird.
Falls noch kein Pflegegrad zugeteilt wurde, können Sie diesen ganz einfach formlos (schriftlich oder telefonisch) bei Ihrer Pflegeversicherung bzw. der Pflegekasse Ihre/Ihrer Angehörigen beantragen. Die Versicherung wird daraufhin einen Vor-Ort-Termin mit einem Gutachter veranlassen. Dieser verschafft sich anhand eines Kriterienkatalogs ein genaues Bild über die Selbstständigkeit / Pflegebedürftigkeit des/der Betroffenen.


Erfolgreiche Vermittlung

Schnelle Bearbeitung



