Je älter wir werden, desto schwerer fällt uns das Treppensteigen. Meist sind Osteoporose, Gicht, Arthrose und Rheuma die Hauptschuldigen an schmerzenden Gelenken und damit verbundenen Einschränkungen der Mobilität. Wird die Treppe dadurch zum unüberwindbaren Hindernis, hilft nur ein Treppenlift. Der Umzug in eine andere Wohnung oder gar ins Alten- / Pflegeheim kann so oftmals vermieden werden. Ist der Treppenlift-Einbau also eine prophylaktische Maßnahme?
Zuerst einmal muss man unterscheiden, welchen Erscheinungen man mit einem Treppenlift-Einbau vorbeugen möchte. Will man Gelenkverschleiß verhindern, sind Bewegung und eine generell gesunde Lebensweise (calciumreiche Ernährung, ausreichende Vitamin-D-Zufuhr) das A und O. Das heißt: Solange man Treppensteigen kann, sollte man dies auch tun.
Falls man jedoch merkt, dass man immer unsicherer auf den Beinen wird, kann ein Treppenlift Stürzen und damit verbunden Verletzungen durchaus vorbeugen – selbst dann, wenn das Treppensteigen prinzipiell noch machbar wäre.
Weil die Krankenkasse nur bei bestehendem Pflegegrad die Kosten für wohnraumverbessernde Maßnahmen bezuschusst, muss man bei einem rein prophylaktisch eingebauten Treppenlift im Zweifel auf andere Finanzierungshilfen zurückgreifen.
Wenn wir von einem Treppenlift zur Prophylaxe sprechen, meinen wir die Vorbeugung vor Stürzen aufgrund von Bewegungseinschränkungen. Zusätzlich kann die frühzeitige Installation eines Treppenlifts auch dann Sinn machen, wenn eine Wohnung bzw. ein Haus ohnehin renoviert / modernisiert wird. Außerdem lässt sich der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder gar ins Pflegeheim durch einen Treppenlift in vielen Fällen vermeiden.
Prüfen Sie, ob Ihnen bzw. Ihrem / Ihrer Angehörigen ein Pflegegrad zugeteilt werden kann. Der entsprechende Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Die Versicherung wird daraufhin einen Gutachter beauftragen, sich die Situation vor Ort anzuschauen und den Pflegebedarf anhand verschiedener Kriterien zu bewerten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) beteiligt im Rahmen des Förderprogramms “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)” mit bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit an barrierefreien Umbauten.
Leider stehen derzeit keine Bundesmittel zur Verfügung. Eine Antragstellung ist momentan nicht möglich.
Bedürftige können von der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Grundsicherungsamt (Sozialamt) unterstützt werden. Allerdings muss in der Regel eine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift bestehen.
Prinzipiell kann man die Kosten für einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Doch auch hier fordert das Finanzamt einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Ab Pflegegrad 4 muss kein ärztliches Attest mehr vorgelegt werden.
Kauft man den Treppenlift bei einem Händler, kann man den Kaufbetrag häufig in günstigen Raten begleichen. Unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit ist die “Finanzierung” eine gute Möglichkeit, die finanzielle Belastung auf mehrere Monate bzw. Jahre zu verteilen.
Im Einzelfall lohnt sich der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts. Die Preise für entsprechende Modelle liegen deutlich unter denen neuwertiger Produkte. Doch Vorsicht: Weil Führungsschienen oft maßgefertigt werden müssen und gebrauchte Lifte zudem wartzungsintesniver sind, kann der Gebrauchtkauf schnell zur Kostenfalle werden.
Die Treppenlift-Miete eignet sich weniger zur Prophylaxe, sondern vor allem in akuten Notsituationen. Soll beispielsweise die Kurzzeitpflege zu Hause nach einer schweren Operation / einem Unfall sichergestellt werden, kann ein Miet-Treppenlift als temporäre und damit kostengünstige Alternative zur dauerhaften Installation dienen.
Welcher Treppenlift sich am besten als prophylaktische Maßnahme eignet, hängt maßgeblich von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Wenn Geld keine Rolle spielt, ist der Homelift die wohl beste Lösung. Dabei handelt es sich um einen klassischen Personenaufzug, wie man ihn aus öffentlichen Gebäuden kennt.
In allen anderen Fällen sollte man sich die baulichen Gegebenheiten genauer ansehen, um das passende Treppenlift-Modell (z. B. Sitzlift, Plattformlift, Hublift) für den Innen- und / oder Außenbereich zu finden.
Wenn Eigentümer / Vermieter das Mehrfamilienhaus barrierefrei gestalten wollen, kommen sie um einen Treppenlift meist nicht herum. Beim prophylaktischen Einbau im Mehrfamilienhaus sind die Kosten vom Vermieter zu tragen. Falls eine Mietpartei später aufgrund medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch auf einen Treppenlift erhebt, muss diese den Treppenlift-Einbau selber zahlen.
Damit ein Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohneinheiten eingebaut werden kann, wird von der Bauaufsicht eine Mindestlaufbreite von 80 bis 100 cm gefordert (notwendige Treppe). Bei einer zusätzlichen Treppe ist eine Mindestlaufbreite von 50 cm ausreichend.
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