Selbst der im Vergleich zu Plattformliften günstige Sitzlift bleibt für Normalverdiener eine teure Anschaffung. Besonders maßgefertigte Führungsschienen bei kurvigen Modellen gehen ganz schön ins Geld. Alternativen? Gibt es! Doch auch gebrauchte Treppenlifte sind kein Schnäppchen. Und Miet-Treppenlifte lohnen sich nur bei vorübergehenden Einschränkungen der Mobilität. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, den Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse und Fördermittel steuerlich geltend zu machen.
Damit sich der Treppenlift von der Steuer absetzen lässt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird das Finanzamt die Kosten nicht berücksichtigen. Hierzu ist dem Finanzamt ein ärztlicher Nachweis (Attest) vorzulegen. Erst ab Pflegegrad 4 entfällt diese Nachweispflicht.
Der Begriff der außergewöhnlichen Belastung ist in §§ 33 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes definiert. Darin heißt es, dass die Aufwendungen zum einen notwendig sein müssen und zum anderen einen angemessen Betrag nicht übersteigen dürfen
Neben der medizinischen Notwendigkeit müssen die Anschaffungskosten für den Treppenlift verhältnismäßig sein. Wird beispielsweise ein luxuriöser Homelift im Haus installiert, obwohl es ein klassischer Sitzlift getan hätte, wird das Finanzamt den Versuch, diese Kosten abzusetzen, nicht akzeptieren.
Die Höhe der Steuerersparnis ist maßgeblich von den individuellen Einkommensverhältnissen abhängig. Auch Familienstand und Anzahl der Kinder beeinflusst die Höhe der ZUMUTBAREN Belastung. Diese liegt zwischen 1 und 7 % der Gesamteinkünfte einer steuerpflichtigen Person.
Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte | bis 15.340 € | über 15.340 € bis 51.130 € | über 51.130 € | |
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1. | bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer |
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| a) nach § 32a Absatz 1, | 5 | 6 | 7 |
| b) nach § 32a Absatz 5 oder 6 (Splitting-Verfahren) zu berechnen ist; |
4 |
5 |
6 |
2. | bei Steuerpflichtigen mit |
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| a) einem Kind oder zwei Kindern |
2 |
3 |
4 |
| b) drei oder mehr Kindern | 1 | 1 | 2 |
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| Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. |
Quelle: Gesetze im Internet / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bewahren Sie alle Belege gut auf. Denn nicht nur die Anschaffungskosten, auch Reparatur- und Montagekosten können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Menschen mit Behinderung können anstelle der Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen sog. Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt bei nicht Schwerbehinderten zwischen 310 und 1.420 Euro jährlich. Bei hilflosen und blinden Menschen werden 3.700 Euro pro Jahr berücksichtigt.
Grad der Behinderung | Pauschbetrag / Jahr |
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GdB 25 und 30 Prozent | 310 Euro |
GdB 35 und 40 Prozent | 430 Euro |
GdB 45 und 50 Prozent | 570 Euro |
GdB 55 und 60 Prozent | 720 Euro |
GdB 65 und 70 Prozent | 890 Euro |
GdB 75 und 80 Prozent | 1.060 Euro |
GdB 85 und 90 Prozent | 1.230 Euro |
GdB 95 und 100 Prozent | 1.420 Euro |
Blind (Merkmal “Bl”) oder hilflos (Merkmal “H”) | 3.700 Euro |
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