Klassische Treppenlifte wie Sitzlift und Anlehnlift sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht geeignet. Schließlich wird eine Plattform benötigt, die Betroffene samt Rollstuhl befahren können. Während bei ganzen Etagen oder gar mehreren Stockwerken Plattformlifte mit Führungsschienen angezeigt sind, kommen bei geringen Höhenunterschieden oft Hublifte zum Einsatz. Diese werden aufgrund ihrer Funktionsweise auch als Rollstuhl-Hebebühne bezeichnet.
Anders als beim “klassischen” Plattformlift (auch die Rollstuhl-Hebebühne hat natürlich eine Plattform) werden bei der Montage keine Stützen und keine Führungsschienen benötigt. Schließlich bewegt sich die Plattform der Hebebühne senkrecht auf und ab. Anforderungen an die Mindestlaufbreite der Treppe in Mehrfamilienhäusern gibt es somit keine. Lediglich neben der Treppe muss genügend Stellfläche vorhanden sein. Meistens ist eine Stellfläche von 90 x 120 cm ausreichend. Im Außenbereich ist die Montage einer Rollstuhl-Hebebühne daher fast immer machbar . Die Tragkraft beträgt in der Regel rund 320 kg.
Falls die Rollstuhl-Hebebühne notwendig ist, um einer Mietpartei den barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung zu ermöglichen, dürfen Eigentümer dem Einbau nicht widersprechen. Die Kosten sind jedoch vom Mieter zu tragen. Bei nicht notwendigen, rein prophylaktisch durchgeführten barrierefreien Umbauten muss im Zweifel die Eigentümergemeinschaft zustimmen. In diesem Fall sind auch die Kosten vom Eigentümer zu tragen. Steuerlich geltend gemacht werden könnten in diesem Fall nur die Handwerkerkosten.
Einsatzbereich | Ausführung | Preis |
---|---|---|
innen / außen | Hublift bis 1,8 m | 5.000 – 14.000 € |
innen / außen | Hublift ab 1,8 m | ab 15.000 € |
Wie bei anderen Mobilitätshilfen und Treppenliften auch, können Zuschüsse und Fördermittel zur Finanzierung einer Rollstuhl-Hebebühne beantragt werden. Allen voran beteiligt sich die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1 EINMALIG mit bis zu 4.000 Euro pro Person an barrierefreien Umbauten (max. 16.000 Euro / Haushalt). Vorsicht: Wurde das Budget bereits für andere Umbaumaßnahmen verwendet, kann der Zuschuss im Einzelfall geringer ausfallen oder gänzlich entfallen.
Bezieher/innen von Grundsicherung oder ALG 2 sollten das zuständige Grundsicherungsamt bzw. die Agentur für Arbeit fragen, ob die Kosten übernommen werden, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist oder nach anderen Zuschüssen ein hoher Eigenanteil finanziert werden muss.
Besteht die nachweisliche Notwendigkeit, eine Rollstuhl-Hebebühne im Innen- oder Außenbereich zu montieren, können Sie die verbleibenden Kosten nach Abzug aller Zuschüsse von der Einkommenssteuer absetzen. Berücksichtigt werden die Kosten unter Anrechnung der zumutbaren Belastung. Alternativ können Sie als Rollstuhlfahrer/in den jährlichen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.
Der Gebrauchtkauf kann sich bei einer Rollstuhl-Hebebühne durchaus lohnen. Schließlich müssen keine teuren Führungsschienen maßgefertigt werden. Achten Sie dennoch darauf, den “Lift” bei einem gewerblichen Anbieter zu kaufen, auch wenn so manches Privatangebot mit einem tollen Preis lockt. Die Vorteile beim Händler: Sie können zum einen sicher sein, dass die Hebebühne vorab geprüft wurde. Zum anderen können Sie bei Problemen auf die Gewährleistungspflicht des Händlers verweisen.
Sollten Sie nach einem Arbeitsunfall oder durch eine berufsbedingte Krankheit auf den Rollstuhl angewiesen sein, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Rollstuhl-Hebebühne zu 100 Prozent.
Alternativ zum Neu- oder Gebrauchtkauf lohnt sich die Miete immer dann, wenn der Rollstuhl und damit die Hebebühne nur für eine gewisse Zeit benötigt wird. Die Mietraten liegen je nach Händler, Hersteller und Ausführung zwischen 60 und 100 Euro pro Monat (teilweise auch höher). Für die Montage, Wartung und den Ausbau am Ende der Mietlaufzeit werden zusätzlich bis zu 50 % (oft weniger) des Kaufpreises als Einmalzahlung gefordert. Tipp: Vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote lokaler Anbieter!
Auch die Miete einer Rollstuhl-Hebebühne gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und kann deshalb von der Pflegekasse bezuschusst werden.
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