Teuer, teurer, Treppenlift? Es kommt auf das Modell an, doch mit einer hohen finanziellen Belastung ist in jedem Fall zu rechnen. Insbesondere die individuell gefertigten Führungsschienen für Kurventreppenlifte gehen ganz schön ins Geld. Selbst Finanzierungshilfen wie der Pflegekassenzuschuss oder die steuerliche Absetzbarkeit des Eigenanteils sind oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Viele Verbraucher suchen also nach Alternativen. Eine davon: die Treppenlift-Miete. Aber wann lohnt sich ein Mietmodell und worauf muss man bei der Treppenlift-Miete achten?
Die Mietangebote der deutschlandweiten Händler und Vertriebe großer Hersteller wie Lifta, Hiro, Sanimed, thyssenkrupp und Co sind zur Überbrückung temporärer Mobilitätseinschränkungen gedacht. Bei einem dauerhaften Bedarf übersteigen die Mietkosten irgendwann den Anschaffungspreis.
Die Mietpreise sind vor allem von der Art des Treppenliftes sowie der Frage, ob es sich um eine kurvige oder gerade Treppe handelt, abhängig. So ist die Miete eines Plattformliftes für Rollstuhlfahrer natürlich teurer als die Miete eines klassischen Sitzliftes. Auch Treppenlifte für den Außenbereich sind grundlegend kostenintensiver als vergleichbare Modelle für den Innenbereich.
Ist die Treppenlift-Miete in Ihrer Situation preislich nicht attraktiv, sollten Sie über den Kauf eine gebrauchten Treppenliftes nachdenken. Zwar lauern auch hier Kostenfallen, doch bei einem seriösen Händler können Sie durchaus ein Schnäppchen machen. Zwar werden auch hier im Zweifel einmalige Kosten für maßgefertigte Führungsschienen fällig, doch dafür gehört Ihnen der Lift. Wenn Sie ihn nicht mehr brauchen, können Sie den Lift also durchaus wieder verkaufen. Tipp: Achten Sie in jedem Fall darauf, eine zusätzl. Garantievereinbarung mit Wartungsvertrag abzuschließen.
Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person (max. 4-mal 4.000 Euro pro Haushalt) und kann für alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen genutzt werden. Ob der Treppenlift neu, gebraucht oder gemietet ist, spielt hierbei keine Rolle. Der verbleibende Eigenanteil (Anzahlung und Raten) kann bei medizinischer Notwendigkeit außerdem steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt fordert hierzu ein ärztliches Attest.
Ist der Treppenlift unverzichtbar, um einem Mieter / einer Mieterin den barrierefreien Zugang zum Wohnraum zu ermöglichen, müssen Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern den Einbau eines gemieteten Treppenliftes dulden. Die Mietkosten sind jedoch von der Mietpartei zu zahlen.
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